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Oberkönig und Partner mbB Rechtsanwälte
 Notare ・ Rechtsanwälte ・ Fachanwälte
Fleyer Straße 204
 58097 Hagen
E-Mail: 
 Telefon: +49 (0)2331/73603-0
 Fax:
                        +49 (0)2331/73603-33
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 332016420
 Partnerschaftsregister: Amtsgericht Essen, PR
                        4796
Verantwortliche
Oberkönig und Partner mbB Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Für die Bearbeitung der Mandate, die außergerichtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist jeder Anwalt einzeln vertretungsberechtigt. Hinweise gem. §§ 5 und 6 DDG:
Postanschrift:
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Zulassung/Aufsichtsbehörde
 Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind
                        Mitglieder der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie
                        zuständig ist:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm,
 Ostenallee 18, 59063 Hamm,
                        Bundesrepublik Deutschland;
 Tel.: 02381/9850-00
 Fax: 02381/9850-50
 Internet: www.rak-hamm.de
Die in der Kanzlei tätigen Notare sind Mitglieder der nachfolgend genannten Notarkammer:
Westfälische Notarkammer
 Ostenallee 18, 59063 Hamm,
 Bundesrepublik Deutschland;
 Tel.:
                        02381/96959-0
 Fax: 02381/96959-51
 Internet: www.westfaelische-notarkammer.de
zuständige Aufsichtsbehörde:
 Präsident des Landgerichts Hagen
 Heinitzstr. 42, 58097
                        Hagen
 Tel.: 02331/985-0
 Fax: 02331/985-585
Haftpflichtversicherung
 Berufshaftpflichtversicherung
 Allianz
                        Versicherungs AG
 Königinstr. 28
 80802 München
Räumlicher Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
- über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien und Büros,
 - im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
 - des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
 
Die Leistungen des Versicherers erfolgen auch bei mitversicherten Auslandsrisiken in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Berufsbezeichnungen/Berufsregeln
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Zulassung/Aufsichtsbehörde) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowie der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE - Berufsregeln), einzusehen unter: www.brak.de.
Die Berufsregeln für die Zulassung als "in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwälte" sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.
Die Berufsbezeichnung "Notar" wurde dem Notar der Sozietät jeweils in dem Bundesland, in dem der Notar tätig ist, aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung - BNotO) verliehen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG), des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) sowie der Westfälischen Notarkammer. Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der BNotK.
EU-Plattform zur Streitbeilegung
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Oberkönig und Partner mbB Rechtsanwälte nimmt zur Schlichtung in eigenen Angelegenheiten nicht an Streitbeilegungsverfahren vor den Verbraucherschlichtungsstellen teil.